Eine Gesetzesnovelle erleichtert die Reduzierung von Höchstgeschwindigkeiten innerorts. Die Stadt Esslingen will die Neuerungen für sich nutzen, aber sie hätte sich noch mehr Freiheiten gewünscht.
Mehr Sicherheit, weniger Lärm, bessere Luft: Für die Befürworter von Tempo 30 gibt es gleich mehrere gute Gründe, dieses Tempolimit auf zusätzlichen Strecken einzuführen. Durch eine Gesetzesnovelle ist das jetzt auch etwas einfacher als zuvor. Auf Antrag der Grünen hat die Stadt Esslingen deshalb untersucht, wo im Stadtgebiet die Einführung von Tempo 30 sinnvoll und machbar wäre – und zwölf Strecken dafür identifiziert.
Eigentlich hatte man sich im Esslinger Rathaus große Hoffnungen mit Blick auf die Novellierung der Straßenverkehrsordnung gemacht. „Aber die Änderungen sind nicht der große Wurf“, bedauerte die Ordnungsamtsleiterin Brigitte Länge jüngst in einer Sitzung des Ausschusses für Bauen, Mobilität und Klimaschutz (ABMK). Sie hätte sich gewünscht, dass die Stadt am Ortsschild ein Tempolimit von 30 oder 40 Kilometern je Stunde festlegen kann, das dann für die gesamte Stadt gilt. „Das wäre eine bürokratische Erleichterung gewesen“, so Länge. Aber das sei nach wie vor nicht möglich – stattdessen seien weiterhin stets Einzelfallprüfungen notwendig.
Daher habe man noch einmal sehr intensiv das gesamte Stadtgebiet beleuchtet, und zwar im Hinblick auf die jüngsten Änderungen der Straßenverkehrsordnung. Diesen zufolge sind jetzt Lückenschlüsse zwischen zwei innerörtlichen Tempo-30-Abschnitten von bis zu 500 Metern Länge möglich – bislang galt ein Maximum von 300 Metern. Zudem gelten jetzt auch Fußgängerüberwege, Spielplätze, hochfrequentierte Schulwege sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen als sogenannte sensible Einrichtungen, in deren Umfeld Tempo-30-Zonen eingerichtet werden dürfen.
Zwei Strecken wurden zurückgestellt
Vor diesem Hintergrund habe man geprüft, wo Reduzierungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit möglich sind, heißt es aus dem Rathaus. Dabei habe man stets auch die potenziellen Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr mitbetrachtet. Herausgekommen sei dabei, dass prinzipiell auf insgesamt 14 weiteren Strecken in Esslingen Tempo 30 eingerichtet werden kann. Zwei Strecken wurden zurückgestellt, in zwölf Fällen soll nun nach und nach das neue Tempolimit eingeführt werden.
Konkret geht es dabei um Streckenabschnitte in der Indexstraße, wo eine Kita und ein Schulweg die Einrichtung von Tempo 30 möglich machen, in der Röntgenstraße wegen einer Werkstatt für behinderte Menschen, wegen eines Fußgängerüberwegs und als Lückenschluss, in der Jakobstraße (wegen eines Spielplatzes), in der Teckstraße (Kita), in der Kreuzgartenstraße (Spielplatz), in der Karl-Pfaff-Straße (Fußgängerüberweg), in der Obertürkheimer Straße (Spielplatz, Schulweg, Lückenschluss), in der Mettinger Straße (Kita, Schulweg), in der Liebersbronner Straße (Kita, Schulweg, Lückenschluss), in der Alleenstraße (Fußgängerüberweg, Lückenschluss), in der Hegensberger Straße (Fußgängerüberweg, Lückenschluss) und in der Mülbergerstraße (Klinik, Lückenschluss). In den meisten Fällen soll Tempo 30 lediglich zeitlich begrenzt tagsüber gelten. Theoretisch möglich wäre auch die Einführung von Tempo 30 auf der östlichen Seite von Maillestraße und Neckarstraße bis zur Kiesstraße (Spielplatz) und in der Barbarossastraße (Spielplatz, Lückenschluss). Doch in beiden Fällen würde laut Stadtverwaltung dadurch der Busverkehr behindert.
Daher soll die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit dort zurückgestellt werden, bis die ohnehin bereits geplante Änderung der Buslinie 111 in trockenen Tüchern ist. Im Ausschuss für Bauen, Mobilität und Klimaschutz stieß die Ausweisung zusätzlicher Tempo-30-Zonen auf Zustimmung – wenngleich eine breite Mehrheit lieber stadtweit Tempo 40 einführen würde. „Aber das sieht der Gesetzgeber nicht vor“, stellte die Ordnungsamtsleiterin Länge klar. (meb)









