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Das Traditionsfest ist für die Auswahl als Eintrag in das nationale Verzeichnis für das
Immaterielle Kulturerbe qualifiziert

Die gemeinsame Bewerbung der Städte Nürtingen, Göppingen, Owen und Vaihingen an der Enz, das Brauchtum des Maientags in das nationale Verzeichnis für das Immaterielle Kulturerbe eintragen zu lassen, hat erfolgreich die erste Hürde genommen.
Wie das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg mitteilt, hat eine unabhängige Landesjury die gemeinsame Bewerbung positiv bewertet und wird diese an die Kultusministerkonferenz weiterleiten.
„Ich freue mich, dass die in Nürtingen seit mehr als 400 Jahren bestehende Tradition des Maientags die Chance bekommt, als Immaterielles Kulturerbe anerkannt zu werden. Was mit Schulprozessionen begann, hat sich zu einem Volksfest mit Strahlkraft für die ganze Region entwickelt, das alle Generationen zusammenbringt und Identität auch durch den großen Einsatz ehrenamtlicher Kräfte stiftet. Dies ist gerade in der heutigen Zeit umso wichtiger, als unsere Gesellschaft scheinbar immer weiter auseinanderdriftet“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Johannes Fridrich. Die Landesjury hat anerkannt, dass die unterschiedlich ausgestalteten Maientags-Bräuche der vier Bewerberstädte über ein hinreichend belegtes Alter, eine herausragende kulturgeschichtliche Bedeutung und eine Regionaltypik verfügen und bestätigt mit dem positiven Bescheid auch das ehrenamtliche Engagement, welches nicht darauf ausgerichtet ist, einen Gewinn zu erzielen.

Endgültige Entscheidung fällt im Frühjahr 2025

Die Kultusministerkonferenz fasst nun die Vorschläge aller Länder zusammen und übermittelt sie an das Expertenkomitee der Deutschen UNESCO-Kommission, welche voraussichtlich im dritten Quartal des Jahres diese Empfehlungen überprüfen und eine Auswahl für den Eintrag in das nationale Verzeichnis für das Immaterielle Kulturerbe treffen wird.
Die endgültige Entscheidung fällt dann im Frühjahr 2025 mit der Bestätigung der ausgewählten Vorschläge durch die Kultusministerkonferenz der Länder und der Beauftragten der Regierung für Kultur und Medien.