Neckar Schurwald

Großprojekt startet im Sommer

Nach einigen Herausforderungen bei der Planung soll die Erschließung des Neubaugebiets „Obeswiesen“ in Hochdorf in diesem Jahr beginnen. Lediglich bei der Wahl der Straßennamen kommt der Gemeinderat bislang zu keiner Einigung.

Etwa 100 Wohneinheiten und Platz für mehr als 200 künftige Einwohner in Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern – das soll das Neubaugebiet „Obeswiesen“ der Gemeinde Hochdorf bringen. „Es ist eine Maßnahme, die wir seit vielen Jahren vorbereiten“, erklärt Bürgermeister Gerhard Kuttler. Für Hochdorf hat das Wohnbaugebiet mit dem geplanten angrenzenden Misch- und Gewerbegebiet „Mittleres Feld“ eine große Bedeutung, da es auf absehbare Zeit voraussichtlich das letzte Projekt sein wird, das die Gemeinde im Rahmen der Außenentwicklung realisieren kann.
Das Projekt ist in Hochdorf nicht unumstritten. Anwohner aus dem angrenzenden Obeswiesenweg brachten in der Vergangenheit Sorgen bezüglich der Verkehrsführung und der Gestaltung ihrer Straße vor. Auch von der Gemeinderatsfraktion „Die.Mitte“ gab es Gegenwind. Der „unveränderbare Schritt“, den die Gemeinde mit dem Projekt gehen würde, könnte die bestehende Infrastruktur im Ort an ihre Grenzen bringen, erklärte die ehemalige Gemeinderätin Birgit Wiesenhütter.
Doch die Planungen für das Neubaugebiet „Obeswiesen“ schritten schnell voran – nicht zuletzt dank eines beschleunigten Verfahrens nach Paragraf 13b BauGB. Umso größer war die Ernüchterung, als dieser im Sommer 2023 vom Bundesverwaltungsgericht als rechtswidrig eingestuft wurde. Dank einer Änderung im Baugesetzbuch hatte die Gemeinde jedoch die Möglichkeit zur „Heilung“ des Verfahrens.
Allen Widrigkeiten zum Trotz schreiten die Planungen nun voran. „Der Bebauungsplan ist im November 2024 rechtskräftig geworden, wir haben nun ein Jahr abgewartet“, sagt Günter Baumann, Geschäftsführer des für die Planung verantwortlichen Büros Geoteck Ingenieure. Dies sei die Frist für mögliche Klagen bei einem Verwaltungsgericht. Nachdem diese nun abgelaufen sei, könne man mit den weiteren Schritten fortfahren.
Dieses Frühjahr soll der Beschluss für den Umlegungsplan folgen. „Darin ist die Bodenordnung abgebildet. Die Grundstücke müssen erst ins Eigentum der Gemeinde übergehen, von dort aus gelangen sie dann an die künftigen Eigentümer“, erklärt Baumann. Dieser Schritt verzögere sich aufgrund von kürzlichen Todesfällen in den Reihen der bisherigen Grundstückseigner. Man gehe jedoch davon aus, dass der Terminplan dadurch nicht beeinflusst werde.

Ein kreditähnliches Rechtsgeschäft
Ab den Sommerferien 2026 soll dann die Erschließung des Neubaugebiets beginnen. Die Gemeinde rechnet hierfür mit Gesamtkosten von etwa 3,6 Millionen Euro. „Wir gehen davon aus, dass das Gebiet gegen Ende 2027 erschlossen und baubereit sein wird“, sagt Baumann. Um das zu finanzieren, wird die Gemeinde ein kreditähnliches Rechtsgeschäft in Höhe von etwa 7,5 Millionen Euro mit der LBBW eingehen. „Dieses wird dann über die Verkäufe der Bauplätze refinanziert“, erklärt Kämmerin Sabine Kobarg.
Im Gemeinderat stößt die Form der Finanzierung auf Anklang. „Auch wenn ich gegen das Wohngebiet bin, finde ich den Ansatz zur Finanzierung grundsätzlich vernünftig“, sagt etwa Ali Izmir (Die.Mitte). Allerdings fragte Gemeinderat Karsten Rößler (SPD) die Verwaltung, ob bei der Refinanzierung die ursprünglich geplanten 30 Prozent sozial geförderter Wohnraum bedacht werden würden. „Es ist so, dass die meisten Bauträger heute ohnehin von 20 Prozent sozialem Wohnungsbau ausgehen“, meinte dazu Bürgermeister Kuttler.
Vor Erschließungsstart steht nun noch eine weitere wichtige Aufgabe an. „Es geht darum, dass wir den öffentlichen Flächen einen Namen geben“, sagt Baumann. Drei neue Straßen würden im Neubaugebiet entstehen, drei Namen seien zu vergeben. Doch die von der Verwaltung vorgeschlagenen Namen – Philosophenstraße, Einsteinweg und Heisenbergweg – stoßen im Gemeinderat auf Kritik. Die Philosophenstraße sei zu nichtssagend, finden einige Ratsmitglieder. Das Thema „Philosophen“ sei in einer Ecke, in der bereits viele Straßen nach Dichtern und Musikern benannt sind, passend, sagt Marc Behringer (CDU). „Wir haben aber auch gute Philosophen aus Baden-Württemberg“, erklärt er. Hegel oder Schelling würden sich als Namensgeber besser eignen. „Bei drei Straßen wäre es schön, wenn auch eine Frau dabei wäre“, merkt Beate Schmid (SPD) an. Man könnte Lise Meitner als erste Professorin für Physik in Deutschland ehren, findet Doris Dirmeier (Bündnis90/Grüne). Einen ganz anderen Vorschlag hat Rolf Dreher (Freie Wähler): „Wir könnten auch Apfelnamen wie Jakob Fischer nehmen.“ Weitere Gemeinderatsmitglieder haben andere Namen in den Ring geworfen, einig geworden ist sich das Gremium bislang nicht. Im Januar soll darüber nun neuerlich abgestimmt werden. Die sonstigen Planungen werden davon unberührt fortgesetzt.

Details zum Baugebiet und zu den rechtlichen Widrigkeiten
Pläne der Gemeinde:
Das Wohnbaugebiet „Obeswiesen“ wird 2,36 Hektar umfassen und liegt zwischen Obeswiesenweg und Roßwälder Straße. Dort sollen Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser sowie Mehrfamilienhäuser entstehen. Auf östlicher Seite angrenzend ist das Misch- und Gewerbegebiet „Mittleres Feld“ mit etwa 5,94 Hektar geplant, das Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbetreibende schaffen soll.
Baugesetz: Der Paragraf 13b BauGB ermöglichte es Kommunen, Bebauungspläne im Außenbereich ohne förmliche Umweltprüfung aufzustellen. Das Bundesverwaltungsgericht sah diesen als mit dem Europarecht unvereinbar an. Für betroffene Gemeinden wurde der Paragraf 215a BauGB als „Reparaturvorschrift“ eingeführt. In Hochdorf konnte das Verfahren so noch rechtzeitig „geheilt“ werden. „Der Umweltbericht ist mittlerweile nachgereicht“, erklärt Günter Baumann. (tki)

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