Esslingen

Rauchen am Busbahnhof ist künftig tabu

Seit dem 1. Juni gilt landesweit ein strengeres Nichtraucherschutzgesetz. Qualmen und Dampfen ist nun an vielen öffentlichen Orten verboten. Raucher müssen sich ganz schön umgewöhnen.

Der 102er-Bus nach Zell fährt erst in 23 Minuten ab. „Dann bleibt ja noch genug Zeit für eine Zigarette“, sagt Pasquale und zündet sich gelassen einen Glimmstängel an, um sich die Wartezeit zu vertreiben. Dass er genau das am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) in Esslingen künftig nicht mehr darf, davon habe er „noch nie etwas gehört“, gibt der 44-Jährige an diesem Tag Ende Mai zu.
Zum 1. Juni trat das verschärfte Nichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg in Kraft. Es sieht ein striktes Rauchverbot an allen ÖPNV-Haltestellen im Land vor – und auch in Freibädern, Freizeit- und Tierparks, auf öffentlichen Spielplätzen sowie Schulhöfen.

Ein einheitliches Piktogramm
Das Rauchverbot an den Haltestellen für Busse und Stadtbahnen kann Pasquale, der seinen vollständigen Namen „lieber nicht“ nennen will, nicht so recht nachvollziehen. „Was soll das bringen? Ich bin doch hier im Freien, da stört das doch nicht.“ Offenbar steht der Esslinger mit seiner Meinung nicht allein da. Am Zentralen Omnibusbahnhof sieht man viele Menschen rauchen. Und viele, die stillschweigend die Rauchschwaden hinnehmen. Wohl die wenigsten wissen um die neue Rechtslage: Schilder, die auf ein Rauchverbot hinweisen, gibt es bislang nicht.
Dabei gab es ausreichend Vorbereitungszeit. Bereits Anfang Februar dieses Jahres hatte der Landtag die Neuregelung beschlossen, die Kinder, Jugendliche und andere sensible Gruppen besser vor Passivrauch schützen soll. Das Rauchverbot gilt nicht mehr nur für klassische Tabakprodukte, sondern auch für E-Zigaretten, Vapes und E-Shishas. Auch dann, wenn darin gar kein Nikotin enthalten ist. Denn wissenschaftlichen Studien zufolge enthalten die Aerosole und Dämpfe dieser Geräte ebenfalls gesundheitsgefährdende Schadstoffe. 
Nach Angaben des Verkehrs- und Tarifverbundes Stuttgart (VVS) sollen die Haltestellen im Verbundgebiet im Juni nach und nach mit einem einheitlichen Rauchverbot-Piktogramm an Wartehäuschen und Aushangvitrinen gekennzeichnet werden. Die Stadt Esslingen habe eine ausreichende Menge an Aufklebern erhalten und werde diese nicht nur am ZOB, sondern „an allen Haltestellen im Stadtgebiet anbringen“, kündigt eine Sprecherin der Verwaltung an.
Spezielle Raucherbereiche wie in den Bahnhöfen der Deutschen Bahn wird es am Busbahnhof nicht geben. „Hier gibt es keinen Spielraum“, heißt es aus dem Rathaus. Laut einem VVS-Sprecher besteht die Schwierigkeit an den ÖPNV-Haltestellen darin, genau abzugrenzen, wo nicht geraucht werden darf. „Eine Markierung eines bestimmten räumlichen Geltungsbereichs ist deshalb kaum möglich.“
Die Neuregelung werde sich im Alltag schon einspielen, ist man beim Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen überzeugt. Der Verein, der die Interessen von 350 privaten und kommunalen Busunternehmen im Land vertritt, begrüßt das Rauchverbot an den Haltestellen – und hält Hinweisschilder für völlig ausreichend. Dass Busfahrer und -fahrerinnen in die Überwachung des Verbots einbezogen werden, lehnt er ab.
In der Praxis bedeutet das Gesetz, dass uneinsichtige Raucher angesprochen und Verstöße geahndet werden müssen. Das Rauchverbot wird laut der Sprecherin der Stadt Esslingen von Mitarbeitern des Vollzugsdienstes „im Rahmen der regulären Kontrollen, insbesondere im Bereich des ZOB“ kontrolliert. Die Durchsetzung der neuen Regeln wird durch empfindliche Strafen untermauert: Ersttäter zahlen bis zu 200 Euro Bußgeld, bei Wiederholung innerhalb eines Jahres drohen bis zu 500 Euro. Doch auch den Betreibern selbst drohen hohe Geldstrafen, wenn sie die Regeln missachten.

Raucherzonen in Freibädern
Die Umsetzung der Gesetzesnovelle stellt die betroffenen Einrichtungen vor große Herausforderungen. In der Nymphaea herrscht nach Angaben eines Sprechers auf dem gesamten Gelände des Tierparks ein striktes Rauchverbot – mit Ausnahme des direkten Außenbereichs der Gastronomie. Im Neckarfreibad ist das Rauchverbot nichts Neues. Dort darf man seit einigen Jahren nicht mehr auf den Liegewiesen und am Beckenrand qualmen. Das Rauchen war und bleibt ausschließlich in dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
Das neue Gesetz lässt solche klar abgegrenzten Raucherzonen in Freibädern zu. Diese wurden inzwischen überall geschaffen. Im Freibad Nürtingen ist die Zigarette zwischendurch nicht mehr auf der Liegewiese möglich, sondern nur noch an vier gekennzeichneten Stellen mit Stehtischen sowie am Kiosk. Im Kirchheimer Freibad wurde eine Raucherzone zwischen Hauptweg und Lindach eingerichtet, in Denkendorf ein Bereich auf der Terrasse beim Aufsichtsturm markiert. (eh)

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