Liste für Bürgermeisterwahl in Wernau steht – Ein zugelassener Kandidat zieht zurück – Eine Bewerbung wird abgelehnt
Die gute Nachricht vorneweg: Die Kandidatenliste für die Wernauer Bürgermeisterwahl ist beschlossene Sache. Und: Die Wahl findet am 8. Oktober auch statt. Beides stand bis Anfang vergangener Woche nicht abschließend fest, weil man im Rathaus der 12 000-Einwohner-Stadt auf eine Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde im Esslinger Landratsamt gewartet hatte. Nach deren Eingang konnte der Gemeindewahlausschuss seines Amtes walten konnte.
Auf der Kandidatenliste und damit auch auf dem Stimmzettel werden folgende Namen stehen: Auf Position eins rangiert, das hat sich durch den Eingang der Bewerbungen automatisch ergeben, Christiane Krieger, die 31 Jahre alt und als Hauptamtsleiterin der Gemeinde Starzach im Kreis Tübingen tätig ist. Auf Platz drei ist Michael Lauinger zu finden. Der 40-jährige Wernauer ist Polizeihauptkommissar und arbeitet beim Polizeipräsidium in Reutlingen.
In der Zeile zwischen Krieger und Lauinger ist der Name von Roland Kalleder zu lesen. Der 42-jährige Wernauer arbeitet als technischer Verwaltungsangestellter bei der Stadt Ostfildern und hatte seine Unterlagen als Zweiter eingereicht. Kalleder hat allerdings inzwischen kein Interesse mehr, Bürgermeister von Wernau zu werden – und wird keine öffentlichen Wahlkampftermine wahrnehmen oder sich auf andere Weise um das Amt bemühen. Er erklärte dies mit „persönlichen Gründen“.
Während sich der Gemeindewahlausschuss mit diesem Punkt gar nicht erst zu befassen hatte, musste über zwei andere Bewerbungen gesprochen werden. So hatte der Wernauer Schreiner Severin Grupp seine Bewerbung knapp zwei Stunden vor Ende der Frist im Rathaus abgegeben, sie aber 40 Minuten vor Toreschluss wieder zurückgezogen. Diese Angelegenheit nahm der Ausschuss zur Kenntnis.
Anders war das im Fall von Thomas Nitsch, dessen Kandidatur der Grund für die Verlegung der Sitzung war: Der 49-jährige Wernauer, der als Berufsbezeichnung „Privatier“ angibt, hatte seine Unterlagen zwar frist-, aber nicht formgerecht eingereicht. Zwei der 25 abgegebenen Formblätter mit Unterstützerunterschriften waren von nicht-wahlberechtigten Personen unterzeichnet. Zudem hatte er ein falsches Formular mit seiner eidesstattlichen Versicherung abgegeben. Die Stadt wies die Bewerbung deshalb zurück und informierte Nitsch darüber, der postwendend Widerspruch einlegte, woraufhin sich die Stadt mit der Bitte um eine rechtliche Einschätzung an das Landratsamt wendete. Der Bürgermeister Armin Elbl zitierte diese Einschätzung, die mit dem Fazit endete, dass es hier keinen Ermessensspielraum gebe und die Bewerbung demnach zurückzuweisen sei.
Die Entscheidung des Ausschusses, Thomas Nitsch nicht zur Wahl zuzulassen, fiel denn auch einstimmig. Elbl machte deutlich, dass dem abgelehnten Bewerber selbstverständlich Rechtsmittel zustehen würden. Er habe einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Sollte dies noch vor dem 8. Oktober geschehen, müsse der Wahlausschuss entscheiden, ob die Angelegenheit neu zu bewerten sei. „Eine aufschiebende Wirkung hat ein solcher Widerspruch allerdings nicht. Die Wahl findet wie geplant statt“, ergänzte Elbl. Nitsch machte nach der Entscheidung deutlich, dass er den Ausgang der Wahl abwarten werde, um dann gegebenenfalls Rechtsbeschwerde einzulegen. Unbeirrt von all dem setzen Krieger und Lauinger ihren Wahlkampf fort; etwa am Donnerstag, 28. September, 19 Uhr, beim Forum der Eßlinger Zeitung im Quadrium.
eas / Foto: Ines Rudel
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